Transport von Feuerwerk nach ADR

Grundregeln

Etwas genauer

Lagerung

SDR/ADR-Vorschriften

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SDR/ADR-Ausrüstung

Versand / Lieferung

Grundregeln Aufgepasst! Lagerung ADR-Vorschriften Freigrenze ADR-Ausrüstung Versand

                   

Ein Handbuch über Beförderung gefährlicher Güter ist bei der ASTAG erhältlich

ADR (Accord européen sur le transport des marchandises Dangereuses par Route) ist die Verordnung  über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse und regelt die Transporte mit Motorfahrzeugen und ihren Anhängern oder anderen Transportmitteln auf den für Motorfahrzeuge geöffneten Strassen. Dabei geht es unter anderem um die Themenkreise:

- Gefährliche Güter
- Versand (Transport) der Güter
- Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers
- Bau der EX-Fahrzeuge / Besondere
  Anforderungen
- Bescheinigung und Dokumente
- Ausrüstung der EX-Fahrzeuge
- Kennzeichnung der Fahrzeuge
- Vorsichtsmassnahmen bei der Handhabung 
   und während der Beförderung
- Verkehr der Gefahrgut-Fahrzeuge
- Verhalten bei Unfällen
- Begriffsbestimmungen
- Freigrenzentabelle

Feuerwerk über der Freigrenze ist Gefahrgut und zählt zur Gefahrenklasse 1, "Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff. Damit unterliegt der Transport zwingend der ADR/SDR- Verordnung.

Der "Gefahrenzettel" gibt wichtige Hinweise bei Unfällen

Gefahrenzettel für pyrotechnische Artikel der Gruppe 1.3G

                                            
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