Ein
-er Privileg geht verloren
| Grundregeln | Aufgepasst! | Lagerung | ADR-Vorschriften | Freigrenze | ADR-Ausrüstung | Versand
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| Wofür es in unseren
Nachbarländern Sonderbewilligungen und Fähigkeitsausweise benötigt, dazu muss man in
der Schweiz lediglich 18 Jahre alt sein......bald ist das
Geschichte.....
Voraussichtlich ab 2013 müssen auch wir einstmals freien Schweizer uns dem Diktat der EU beugen und fremdes Recht übernehmen. Wann bloss ist wieder 1291...... Wir halten uns so weit als praktisch überhaupt möglich an geltendes Recht. Deshalb gilt im Moment für uns noch: - Wir verkaufen keine verbotenen Feuerwerksörper wie Kanonenschläge, Frösche oder Knaller - Wir halten uns an das Mindestalter von 18 Jahren für grosse Feuerwerkskörper - Wir verkaufen keine Kugel- oder Zylinderbomben an unerfahrene Personen - Wir versenden aus gesetzlichen Gründen keine pyrotechnischen Artikel per Post - Wir sind auch dann für Sie da, wenn Sie die
Ware nicht bei uns eingekauft haben Helfen Sie auch weiterhin mit, Unfälle zu vermeiden und verhindern Sie damit noch einschneidendere Massnahmen aus Bern/Brüssel.
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