Lassen Sie sich nicht erwischen
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Wer Feuerwerkskörper gewerbsmässig über der Freigrenze auf öffentlichen Strassen transportiert, muss nicht nur über eine entsprechende Ausbildung/Bewilligung (ADR-Ausweis) und ein zugelassenes und versichertes Fahrzeug für Gefahrgut der Klasse 1 verfügen, sondern dieses auch entsprechend beschildern. Fahrzeuge, welche Gefahrgut der Klasse 1 befördern, müssen zusätzlich zu den neutralen orangen Gefahrentafeln seitlich und hinten am Fahrzeug auch die Gefahrenzettel mit dem Bombensymbol und dem Vermerk der gefährlichsten Klasse montiert haben. |
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Wer über der Freigrenze Gefahrgut
transportiert, muss nicht nur entsprechend ausgebildet sein, über ein entsprechendes
Fahrzeug und die dazugehörige Beschilderung, sondern auch über eine
"persönliche" Ausrüstung verfügen. Diese wird mitunter auf dem
Unfallmerkblatt aufgeführt. Für Transporte mit einem Lieferwagen (max. 3.5 t) sind folgende persönliche Ausrüstungsgegenstände zwingend: 2 Gefahrentafeln (Triopan) "Andere Gefahren"
oder 2 Warnblinkleuchten Andere Länder, andere Sitten. Es empfiehlt sich, rechtzeitig entsprechende Informationen einzuholen. Erkundigen Sie sich vor einem Kauf auch über die Beschaffenheit der Ausrüstumgsmaterialien. Auch hier gibt es klare Bestimmungen. |