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Gefahrentafeln

Wer Feuerwerkskörper gewerbsmässig über der Freigrenze auf öffentlichen Strassen transportiert, muss nicht nur über eine entsprechende Ausbildung/Bewilligung  (ADR-Ausweis) und ein  zugelassenes und versichertes Fahrzeug für Gefahrgut der Klasse 1 verfügen, sondern dieses auch entsprechend beschildern.

Fahrzeuge, welche Gefahrgut der Klasse 1 befördern, müssen zusätzlich zu den neutralen orangen Gefahrentafeln seitlich und hinten am Fahrzeug auch die Gefahrenzettel mit dem Bombensymbol und dem Vermerk der gefährlichsten Klasse montiert haben.

Wenigstens diese Ausrüstung gehört zu einem Gefahrgut-Transport

Wer über der Freigrenze Gefahrgut transportiert, muss nicht nur entsprechend ausgebildet sein, über ein entsprechendes Fahrzeug und die dazugehörige Beschilderung, sondern auch über eine "persönliche" Ausrüstung verfügen. Diese wird mitunter auf dem Unfallmerkblatt aufgeführt.

Für Transporte mit einem Lieferwagen (max. 3.5 t) sind folgende persönliche Ausrüstungsgegenstände zwingend:

2 Gefahrentafeln (Triopan) "Andere Gefahren" oder 2 Warnblinkleuchten
je 1 Handlampe und je eine Warnweste für jedes Besatzungsmitglied
4 kg Feuerlöscher
Bordwerkzeug
Unfallmerkblatt und Lieferpapiere
Unterlegkeil

Andere Länder, andere Sitten. Es empfiehlt sich, rechtzeitig entsprechende Informationen einzuholen. Erkundigen Sie sich vor einem Kauf auch über die Beschaffenheit der Ausrüstumgsmaterialien. Auch hier gibt es klare Bestimmungen.

 

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